In unserer neuen online Reihe zu 100 Jahre Burgenland schreibt Georg Wolf über die Rechts- und Verfassungsgeschichtliche Betrachtung zur sogenannten Eingliederung des Burgenlandes als eigenes Bundesland

Nicht immer schon war es selbstverständlich für einen Burgenländer, dass sein Heimatland als Vorzeigeregion in Sachen „Erneuerbarer Energie, Kultur oder Tourismus“ hervorgehoben wurde. Denn war in der Vergangenheit, um genauer zu sein, vor etwas mehr als 100 Jahren noch nicht gewiss, ob das Burgenland denn überhaupt in Österreich als eigenständiges Bundesland eingegliedert werden solle.

Aber nun langsam. Im Jahre 1920 wurde mit dem Vertrag von Trianon vereinbart, dass Ungarn das Burgenland am 28. August 1921 an Österreich abzugeben hat. Ungarn widersetzten sich dem jedoch mit einem bewaffneten Widerstand von sogenannten ungarischen Freischärler – Einheiten. Durch diesen Widerstand der Ungarn entstand ein Konflikt mit Österreich, denn wollten beide Seiten das Burgenland für sich selbst beanspruchen. Verständlich bei so einem schönen „Fleckchen Erde“. Auf Grund dieses ungarischen Widerstands schaltete sich Italien ein um den Streit zu schlichten. Im bekannten „Venediger Protokoll“ (Venedig auf Grund des Abschlussorts) wurde vereinbart, dass die Übergabe des Burgenlandes an Österreich stattfinden solle, jedoch ohne dabei die damals geplante Landeshauptstadt Ödenburg (Sopron) miteinzubeziehen. Für Ödenburg sollte eigens eine Volksabstimmung über deren Zugehörigkeit entscheiden. Nach den Quellen der österreichischen Darstellungen war der Ablauf der Volksabstimmung eine Art Betrug bzw. eine Fälschung. Angeblich hätten 2.000 Flüchtende nicht teilnehmen dürfen (welche eben für Ungarn abgestimmt hatten) und ca 2.800 Deutschsprachige seien am Abstimmen für Österreich gehindert worden. Außerdem gab eine große Anzahl an Jugendlichen, welche zur damaligen Zeit nicht wahlberechtigt waren. Auch sie stimmten für Ungarn. Auf Grund dieser „irregulären Bedingungen“ verblieb Ödenburg bei Ungarn und dies, obwohl ironischerweise die Mehrheit der Bevölkerung in Ödenburg ausschließlich Deutsch sprach. Lange Rede kurzer Sinn: Nach der Wahl von Landtag und Landesregierung ist das Burgenland seit dem 1. Jänner 1922 ein gleichberechtigtes Bundesland geworden, logischerweise ohne die damals geplante Landeshauptstadt Ödenburg. In den ersten drei Jahren, also bis 1925 gab es gar keine Landeshauptstadt. Erst seit 1925 fungierte Eisenstadt als Sitz der Landesorgane, wobei sich Eisenstadt gegen Pinkafeld und Mattersburg durchsetzen konnte; nicht zuletzt auf Grund einer enormen Propaganda. Ab 1925 war also Eisenstadt de facto die Landeshauptstadt vom Burgenland, de iure (also amtlich) jedoch erst im Jahre 1965.

Mit diesem kurzen Flash – Back will ich euch einfach wieder vor Augen führen, dass es als Burgenländer nicht selbstverständlich ist, dass wir ein Teil Österreichs geworden sind. Denn könnten wir heute genauso als „Magyarischer Part“ im tiefsten Westen von Ungarn beheimatet sein. Auch ist es meines Erachtens interessant, dass Ödenburg beinahe unsere Hauptstadt geworden wäre. Eine Stadt mit etwas über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Nichtsdestotrotz bin ich froh, dass das Burgenland heute ist, wie es ist. Ob Vorzeigeregion oder nicht, das Burgenland ist einzigartig!

Georg Wolf, geboren im Dezember 1997, studiert Jus am Juridicum in Wien, kommt aus Güssing und engagiert sich seit diesem Jahr bei der Jungen ÖVP.